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Danke für dein Vetrauen.
Unten findest du zwei Formulare, die ich ausgefüllt für den Start meiner Betreuung brauche:

Behandlungsvertrag

Dieser Behandlungsvertrag gibt Ihnen wichtige Informationen zu den Rahmenbedingungen für eine gute und reibungslose Zusammenarbeit.

Geburtstag
Tag
Monat
Jahr
1 - Leistungen

Ihnen steht bereits während der Schwangerschaft und nach der Geburt Hebammenhilfe zu. Diese

Leistungen sind Krankenkassenleistungen und erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die

Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V. Sie werden von mir direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Sie stimmen der dazu erforderlichen Datenverarbeitung zu.

Im Rahmen der Leistungsabrechnung werden die erforderlichen Daten an die Abrechnungsstelle Ihrer Krankenkasse übermittelt. Sie quittieren mir meine erbrachten Leistungen auf der dafür vorgesehenen Versichertenbestätigung.

Über den Umfang der erstattungsfähigen Leistungen werde ich Sie zu Beginn unserer Zusammenarbeit informieren.

Als Privatpatientin erfolgt die Abrechnung meiner Leistungen über unseren Abrechnungspartner auf Grundlage Ihrer gesonderten Einwilligung unmittelbar mit Ihnen. Die privaten Rechnungen sind in der vorgegebenen Frist vollumfänglich zu begleichen, Unabhängig von Erstattungsdauer oder Höhe der Rechnung.

Wahlleistungen, Teilnahme an Kursen sowie die Betreuung bei der Geburt bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung.

1.1 - Leistungen in der Schwangerschaft

Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse

Die im Rahmen dieses Behandlungsvertrags erbrachten Hebammenleistungen richten sich nach dem Vertrag gemäß § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt unter anderem folgende Leistungen:

  • Feststellung der Schwangerschaft

  • Basisdatenerhebung und Individuelles Vorgespräch

  • Beratung bei Fragen zur Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Ernährung und Lebensweise

  • Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden

  • Auskultation der kindlichen Herztöne/CTG

1.2 - Leistungen im Wochenbett (bis zur 12. Woche nach der Geburt)

  • Hausbesuche zur medizinischen Betreuung von Mutter und Kind

  • Stillberatung und Anleitung zur Säuglingspflege

  • Überwachung der Rückbildungsvorgänge bei der Mutter

  • Beobachtung des Neugeborenen (Gewichtsentwicklung, Nabelpflege etc.)

  • Begleitung bei seelischen Herausforderungen im frühen Wochenbett

  • Bis zu zwei Besuche täglich in den ersten 10 Tagen nach Geburt

  • Bis zu 16 weitere Kontakte (Hausbesuche und telefonisch) bis zur 12. Woche

  • Bis zu 8 zusätzliche Beratungen bei Still- oder Ernährungsproblemen möglich

 Hinweis zu privat zu zahlenden Zusatzleistungen

Leistungen, die über den GKV-Leistungskatalog hinausgehen, sind keine Hebammenhilfe im Sinne des § 134a SGB V und können nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden.

 Diese sind freiwillig und können bei Bedarf gebucht werden.

Hierzu zählen:

  • K-Taping

  • Zusätzliche Besuche über das Kassenkontingent hinaus

2 - Vertretung

Im Vertretungsfall wenden Sie sich bitte an Ihren Gynäkologen/Kinderarzt.

Sollte ein Notfall vorliegen kontaktieren Sie bitte die nächstgelegene Klinik oder die

Rettungsleitstelle unter der Nummer: 112

Bei einem bestehenden Termin kontaktiere ich meine Vertretungskollegin, die zum Termin erscheinen wird.

3 - Erreichbarkeit

Ich werde durch eine Hilfskraft in meinem Büro unterstützt. Durch diese ist mein Büro zu folgenden Zeiten auf jeden Fall erreichbar:


Montag & Dienstag: 09:30 Uhr - 15:00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag & Freitag: 09:30 Uhr - 15:00 Uhr


Meine Angestellte koordiniert und leitet mir alle Informationen/Fragen weiter, sodass auch dringendere Fragen schneller beantwortet werden können. Ein Rückruf wird nur bei Hinterlassener Nachricht folgen.

Eine Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft (24-Stunden-Erreichbarkeit) besteht ausdrücklich nicht, es sei denn, dies wird separat vereinbart.


Sollte ich bzw. mein Büro nicht erreichbar sein, besteht die Möglichkeit, 

  • mir eine Nachricht auf der Mailbox zu hinterlassen

  • mir eine SMS zu senden: 0173 6618433

  • mir eine E-Mail zu senden: info@hebamme-lea.com

4 - Digitale Kommunikation

Nachrichten per Kommunikations-App & sozialen Netzwerken können aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantwortet werden. Die betreute Person erklärt sich damit einverstanden, dass die Kommunikation im Rahmen der Hebammenbetreuung über Telefon, SMS und E-Mail erfolgen darf. Der betreuten Person ist bekannt, dass bei der Nutzung digitaler Kommunikationswege datenschutzrechtliche Risiken nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Die Nutzung dieser Kommunikationswege erfolgt freiwillig.

Wahl der Kommunikationsmethode
Ja, ich bin mit der digitalen Kommunikation (s.o.) einverstanden
Nein, ich möchte folgenden Kommunikationsweg:

Bitte informieren Sie mich möglichst zeitnah per SMS/E-Mail nach der Geburt Ihres Kindes, damit ich die Hausbesuche einplanen und Sie bei Bedarf noch am Entlassungstag besuchen kann.  Melden Sie sich dann bitte ein weiteres Mal, sobald Sie wissen, wann Sie nach Hause gehen, damit wir die Uhrzeit für den ersten Besuch absprechen können.

Eine verspätete Rückmeldung kann die zeitnahe Planung der Wochenbettbetreuung erschweren und ich kann in solchen Fällen keine Kapazitäten garantieren.

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, bitte spätestens 24 Stunden vorher absagen.

Außerhalb meiner telefonischen Erreichbarkeit und den Öffnungszeiten Ihres Gynäkologen/Kinderarztes wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder die nächstgelegene Klinik/Ihre Entbindungsklinik. Im Falle meiner Nichterreichbarkeit übernehme ich keine Haftung.

5 - Haftung

Ich hafte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Stillproblemen und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme.

Soweit während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, werde ich Sie in ärztliche bzw. klinische Behandlung weiterleiten.

In diesem Fall entsteht zu dieser/diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Ich hafte nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

Sie verpflichten sich, mir vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu ihrer gesundheitlichen Situation, ihrer Schwangerschaft sowie zu bestehenden oder zurückliegenden Erkrankungen mitzuteilen. Treten während der Betreuung Komplikationen, Auffälligkeiten oder akute Beschwerden auf, bin ich hierüber unverzüglich zu informieren.

Ich ersetzte keine ärztliche Behandlung und übernehme keine Tätigkeiten, die ausschließlich Ärzt*innen vorbehalten sind.

Die Hebammenbetreuung ersetzt keine notfallmedizinische oder ärztliche Versorgung.

In akuten Notfällen, bei dringenden Beschwerden oder außerhalb meiner Erreichbarkeit wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst, den Rettungsdienst unter 112 oder die nächstgelegene Klinik.

Eine Haftung der Hebamme besteht nicht, wenn die Frau die vereinbarten Mitwirkungspflichten verletzt, insbesondere bei

  • unterlassener oder unvollständiger Mitteilung relevanter Informationen,

  • Nichtbefolgung der Empfehlungen der Hebamme oder ärztlicher Anordnungen,

  • verspäteter oder unterlassener Rückmeldung bei Komplikationen oder akuten Beschwerden.

6 - Datenschutz & Schweigepflicht

Ich und alle Kolleginnen, die mich im Falle meiner Verhinderung vertreten, unterliegen der

Schweigepflicht und sind zur Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzes verpflichtet. Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/einer Klinikeinweisung, sowie in Zeiten von Vertretungen an die vertretende Hebamme, stelle ich Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Ihnen erforderlich sind. 

Wo & Wie werden die Daten verwendet?

  • Zoho: Hier findet die Organisation der E-Mails, Termine sowie Formularerstellung statt

  • AZH Hebammen: Nutzung zur Dokumentation von erbrachten Leistungen, anamnestischer Daten sowie zur Abrechnung

  • MidiAid: Eintragung des Namens sowie ETs zur Darstellung von Betreuungszeiträumen, zur Beurteilung von freien Kapazitäten

  • Google-Kalender: Terminplanung

Mit Unterzeichnung dieses Vertrages willigt die betreute Person in für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.

Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (10 Jahre) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung sowie für die oben genannten Zwecke. Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung,

Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.

7 - Kosten

Folgende Kosten werden von Ihrer Krankenkasse ggfs. nicht übernommen und müssen daher von Ihnen selbst getragen werden:

  • wenn keine gültige Mitgliedschaft mit der angegebenen Krankenkasse besteht.

  • wenn Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und das erstattungsfähige Kontingent hierfür überschritten wird.

  • verwendete Hilfsmittel insbesondere für die Still- und Wochenbettzeit.

  • andere private Wahlleistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, die von Ihnen ausdrücklich erwünscht werden. Diese werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.

8 - Wegegeld / Überschreitung der vorgesehenen Kontingente

Die Gebührenordnung sieht die Vergütung von maximal 25 gefahrenen Kilometern von meinem Wohnsitz/Praxis zu Ihrem Haus vor. Sollte diese Entfernung überschritten werden, müssten die mehrgefahrenen Kilometer von Ihnen selbst getragen werden (0,81 Euro/km). Falls Sie mir eine Kostenübernahmebescheinigung ihrer Krankenkasse für den Mehraufwand vorlegen können, rechne ich diesen gerne mit Ihrer Kasse ab. In diesem Fall entfällt Ihre Kostenbeteiligung. Falls Sie mehr Besuche wünschen, als abrechenbare Leistungen mit Ihrer Kasse vorgesehen sind, können Sie diese in Anspruch nehmen, jedoch müssten die Kosten hierfür von Ihnen übernommen werden.

9 - Terminverlegung

In seltenen Fällen kommt es berufsbedingt zu kurzfristiger Absage eines Termins. In diesem Fall werde ich Ihnen so schnell wie möglich einen Ersatztermin anbieten.

Aufgrund der unterschiedlichen Anfahrtswege, unterschiedlicher Dauer der einzelnen Hausbesuche und eventueller Notfälle, kann die ausgemachte Uhrzeit um 30 min (+ oder -) der vereinbarten Zeit variieren. Bei größerer Zeitabweichung melde ich mich per SMS. 

Sollte ich Sie während dieser vereinbarten Zeit nicht zu Hause antreffen, werde ich Ihnen diesen Aufwand mit 40 Euro privat in Rechnung stellen. Ein Hausbesuch dauert in der Regel ca. 30 -40Minuten.

10 - Kündigung des Behandlungsvertrags

10.1 - Kündigungsgründe durch die betreute Person

Die betreute Person kann den Behandlungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Falls die betreute Person den Vertrag kündigt, ist sie verpflichtet, bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen (z. B. für Vorsorgeuntersuchungen, Beratungen oder Hausbesuche).

10.2 - Kündigungsgründe durch die Hebamme

Die Hebamme kann den Behandlungsvertrag unter folgenden Bedingungen kündigen:

  • Außerordentliche Kündigung: Wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist (z. B.

  • respektloses Verhalten der betreuten Person, Missachtung von Absprachen oder Nichtzahlung vereinbarter Leistungen).

  • Fehlende Mitwirkung der betreuten Person: Wenn die betreute Person sich nicht an medizinische Empfehlungen hält oder keine Termine wahrnimmt, die für die Betreuung notwendig sind.

  • Medizinische Notwendigkeit: Wenn eine Betreuung durch die Hebamme aufgrund des Gesundheitszustands der betreuten Person oder des Kindes nicht mehr im Rahmen der Hebammenkompetenzen möglich ist (z. B. bei schwerwiegenden Komplikationen, die eine ärztliche Behandlung erfordern).

  • Überlastung oder Krankheit der Hebamme: Wenn die Hebamme aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund von Überlastung nicht mehr in der Lage ist, die Betreuung sicherzustellen.

10.3 - Fristen und Formalitäten

Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen, um eine klare Dokumentation zu gewährleisten. Eine mündliche Kündigung ist nur wirksam, wenn beide Parteien dies ausdrücklich vereinbaren. Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung erfolgen, wenn ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt. Ansonsten gilt eine angemessene Frist (z. B. 14 Tage), die im Vertrag festgelegt wird.

10.4 - Kostenregelung bei Kündigung

Bereits erbrachte Leistungen sind unabhängig von der Kündigung zu bezahlen. Dies umfasst: Hausbesuche, die bereits durchgeführt wurden. Beratungen oder Vorsorgeuntersuchungen, die stattgefunden haben. Vereinbarte Zusatzleistungen, die schon in Anspruch genommen wurden. Falls die Hebamme aufgrund der Kündigung geplante Leistungen nicht mehr erbringen kann, können diese – sofern vorher schriftlich vereinbart – in Rechnung gestellt werden (z. B. bei kurzfristiger Absage geplanter Kurse oder Pauschalvereinbarungen).

10.5 - Ersatzbetreuung

Die Hebamme verpflichtet sich, die betreute Person bei einer Kündigung rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass sie eine alternative Betreuung organisieren muss (z. B. durch eine andere Hebamme, einen Arzt oder eine Klinik).

Bei einer Kündigung durch die Hebamme kann sie auf Wunsch der betreuten Person Unterstützung bei der Vermittlung einer Ersatzbetreuung leisten, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.

10.6 - Dokumentation

Die Hebamme dokumentiert die Gründe und den Zeitpunkt der Kündigung sowie alle erbrachten Leistungen, um eine transparente Abrechnung und Übergabe der Betreuung zu gewährleisten.

Alle Unterlagen, die für eine weitere Betreuung wichtig sind (z. B. Mutterpass, Befunde), werden der betreuten Person oder der Nachfolgebetreuung zur Verfügung gestellt.

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Folgende Informationen brauche ich für meine Dokumentation und Abrechnung. Nur wenn alle Pflicht-Felder (*) ausgefüllt sind, kann ich meine Betreuung starten.

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