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Anmeldung der Begleitperson zum Geburtsvorbereitungskurs

Hebamme Lea Lampel

Teil B - Vereinbarungen über die Teilnahme der Begleitperson

1. Teilnahme der Begleitperson

1.1 Gemeinsame Kurstage

  1. An den beiden dafür vorgesehenen Kurstagen am Samstag und Sonntag kann eine Begleitperson gemeinsam mit der Schwangeren am Kurs teilnehmen.

  2. Die gemeinsamen Kurstage umfassen insgesamt 10 Kursstunden.

  3. Sie sind so konzipiert, dass die Schwangere nach Möglichkeit an beiden Tagen von derselben Begleitperson begleitet wird. Da die Inhalte aufeinander aufbauen und auch die gemeinsame Vorbereitung als Team im Mittelpunkt steht, ist ein Wechsel der Begleitperson grundsätzlich nicht vorgesehen.

  4. Sollte es organisatorisch nicht anders möglich sein, kann nach vorheriger Mitteilung an einem der beiden Kurstage auch eine andere vertraute Person teilnehmen.

1.2 Begleitpersonenbeitrag

  1. Die Teilnahme einer Begleitperson ist eine separat vereinbarte Privatleistung und nicht Bestandteil der über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechneten Geburtsvorbereitung der Schwangeren.

  2. Der Vertrag über diese Privatleistung wird zwischen Hebamme Lea Lampel und der angemeldeten Begleitperson geschlossen.

  3. Der Begleitpersonenbeitrag beträgt 150,00 € und umfasst die Teilnahme an insgesamt 10 Kursstunden am Samstag und Sonntag.

  4. Der Begleitpersonenbeitrag wird unabhängig davon erhoben, ob und in welcher Höhe eine Krankenversicherung die Kosten übernimmt.

  5. Die Rechnung über den Begleitpersonenbeitrag wird direkt an die Begleitperson ausgestellt.

  6. Ob und in welcher Höhe die Kosten von der Krankenkasse der Begleitperson übernommen werden, richtet sich nach deren individuellen Leistungen und sollte bei Bedarf vor Kursbeginn eigenständig erfragt werden.

  7. Nach Abschluss des Kurses kann eine entsprechende Teilnahme- bzw. Zahlungsbescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse ausgestellt werden.

1.3 Zahlung

  1. Der Begleitpersonenbeitrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung zu entrichten.

  2. Bei kurzfristigeren Anmeldungen gilt die individuell mitgeteilte Zahlungsfrist.

  3. Mit der verbindlichen Buchung wird nach Bestätigung ein Platz für die Begleitperson für beide gemeinsamen Kurstage reserviert.

2. Zustandekommen des Vertrags

Die Buchung der Begleitpersonenleistung stellt zunächst ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags dar. Der Vertrag kommt erst mit der persönlichen Buchungsbestätigung durch Hebamme Lea Lampel zustande.

Die Begleitperson wird über das Zustandekommen des Vertrags per E-Mail informiert.

3. Rücktritt und Nichtteilnahme der Begleitperson

3.1 Widerrufsrecht der Begleitperson

Bei einer online abgeschlossenen Buchung der Begleitpersonenleistung steht der Begleitperson ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit Abschluss des Vertrags.

Einzelheiten zur Ausübung des Widerrufsrechts und zu dessen Folgen ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die der Begleitperson im Rahmen des Buchungsvorgangs per Mail zur Verfügung gestellt wird.

Nach Ablauf der Widerrufsfrist gelten für eine Stornierung der gebuchten Teilnahme die nachfolgend aufgeführten Stornierungsbedingungen.

Wann beginnt der gewählte Kurs?
Der Kurs beginnt innerhalb der nächsten 14 Tage
Der Kurs beginnt später als in 14 Tagen

3.2 Stornierungsbedingungen

Da die Teilnehmerzahl des Kurses begrenzt ist und für die Begleitperson ein Platz verbindlich freigehalten wird, gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  1. Bei einer Absage bis 4 Wochen vor Kursbeginn wird der Begleitpersonenbeitrag vollständig erstattet bzw. nicht erhoben.

  2. Bei einer Absage weniger als 4 Wochen, aber mindestens 2 Wochen vor Kursbeginn werden 50 % des Begleitpersonenbeitrags (75,00 €) fällig

  3. Bei einer Stornierung weniger als zwei Wochen vor Kursbeginn werden 80 % des Begleitpersonenbeitrags (120,00 €) als Stornierungsgebühr berechnet.

Kann der frei gewordene Platz anderweitig vergeben werden, entfällt die jeweilige Stornierungsgebühr bzw. ein bereits gezahlter Begleitpersonenbeitrag wird erstattet. Der Begleitperson bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3.3 Verhinderung der Begleitperson

Für einzelne nicht wahrgenommene Kursstunden oder Kurstage der Begleitperson erfolgt keine anteilige Erstattung des Begleitpersonenbeitrags. Dies gilt auch bei kurzfristiger Verhinderung oder Krankheit, da der Kursplatz für die Begleitperson verbindlich freigehalten wurde.

Die Möglichkeit der Teilnahme einer Ersatzbegleitperson richtet sich nach Teil B, Punkt 4.

4. Ersatzbegleitperson

Sollte die ursprünglich angemeldete Begleitperson verhindert sein, kann nach vorheriger Mitteilung eine andere vertraute Person an ihrer Stelle teilnehmen.

Die ursprünglich angemeldete Begleitperson bleibt in diesem Fall Vertragspartnerin und Rechnungsempfängerin. Eine etwaige Kostenerstattung zwischen der ursprünglich angemeldeten und der ersatzweise teilnehmenden Begleitperson erfolgt untereinander.

Die Ersatzbegleitperson erkennt vor ihrer Teilnahme die für sie geltenden gemeinsamen Kursbedingungen, insbesondere die Regelungen zum respektvollen Umgang, zur Vertraulichkeit sowie zu Foto-, Video- und Tonaufnahmen, an.

Teil C - Gemeinsame Kursbedingungen

1. Geburt vor Kursbeginn oder medizinisch bedingte Nichtteilnahme

  1. Ausgenommen von den regulären Stornierungsbedingungen sind besondere geburtshilfliche oder medizinische Umstände:

    Sollte das Kind bereits vor Beginn des Geburtsvorbereitungskurses geboren werden oder eine Teilnahme der Schwangeren aus medizinischen Gründen für den gesamten Kurs bzw. die verbleibende Kursdauer nicht mehr möglich sein, kann die Kursanmeldung selbstverständlich aufgehoben werden.

  2. Bereits gezahlte Beiträge für privat gebuchte und noch nicht erbrachte Kursleistungen werden in diesem Fall vollständig erstattet. Dies gilt auch für einen bereits gezahlten Begleitpersonenbeitrag.

  3. In solchen Fällen wird um eine möglichst frühzeitige Mitteilung gebeten.

2. Änderungen oder Absage durch die Hebamme

2.1 Terminänderungen und Ersatztermine

Sollte ein Kurstermin oder der gesamte Kurs aus wichtigem Grund, beispielsweise aufgrund von Erkrankung der Kursleitung, nicht wie geplant stattfinden können, werden die Teilnehmerinnen schnellstmöglich informiert und nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.

  1. Kann die ursprünglich angemeldete Begleitperson einen von der Hebamme neu angesetzten Ersatztermin nicht wahrnehmen, kann – sofern dies für die Teilnehmerin und ihre Begleitperson in Ordnung ist – nach vorheriger Mitteilung gerne eine andere vertraute Person an ihrer Stelle am Ersatztermin teilnehmen (siehe Teil B, 4.).

  2. Ist in (1) beschriebene Möglichkeit für die Teilnehmenden keine passende Alternative, wird der auf den verschobenen gemeinsamen Kurstermin entfallende Anteil des bereits gezahlten Begleitpersonenbeitrags erstattet.

  3. Kann das gesamte gemeinsame Kurswochenende aufgrund einer von der Hebamme vorgenommenen Terminänderung nicht mit Begleitperson wahrgenommen werden, wird der Begleitpersonenbeitrag vollständig erstattet.

  4. Für die Teilnehmerin selbst entstehen durch eine von der Hebamme vorgenommene Terminverschiebung keine zusätzlichen Kosten.

Diese Regelungen gelten entsprechend auch dann, wenn eine Terminänderung erst nach Beginn des Kurses erforderlich wird.

2.2 Vollständige Absage

Kann eine privat bezahlte Leistung durch die Hebamme endgültig nicht erbracht und kein geeigneter Ersatz angeboten werden, wird die hierfür bereits entrichtete Vergütung entsprechend erstattet.

2.3 Mindestteilnehmerzahl

Der Kurs findet ab einer Mindestteilnehmerzahl von 5 Schwangeren statt.

Sollte die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behält sich die Hebamme vor, den Kurs bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen.

Bereits gezahlte Begleitpersonenbeiträge werden in diesem Fall vollständig erstattet.

3. Teilnahme am Kurs

3.1 Praktische Übungen und gesundheitliches Befinden

  1. Die Teilnahme am Geburtsvorbereitungskurs erfolgt unter Berücksichtigung des individuellen gesundheitlichen Befindens.

  2. Die Teilnahme an praktischen Übungen ist freiwillig. Jede Teilnehmerin entscheidet selbst, welche Übungen sich für sie angenehm und passend anfühlen, und kann diese jederzeit unterbrechen oder auslassen.

  3. Gesundheitliche Beschwerden oder Besonderheiten, die für die sichere Teilnahme an einer Übung relevant sein könnten, sollten der Hebamme vor Beginn der entsprechenden Übung mitgeteilt werden.

3.2 Respektvoller Umgang und Vertraulichkeit

  1. Im Geburtsvorbereitungskurs soll ein geschützter Raum entstehen, in dem Fragen, Unsicherheiten und persönliche Erfahrungen offen geteilt werden können. Ein respektvoller und wertschätzender Umgang miteinander ist daher Voraussetzung für die Teilnahme.

  2. Persönliche Informationen oder Erfahrungen, die andere Teilnehmerinnen oder Begleitpersonen im Rahmen des Kurses teilen, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht ohne deren Zustimmung außerhalb der Gruppe weitergegeben werden.

3.3 Foto-, Video- und Tonaufnahmen

  1. Foto-, Video- oder Tonaufnahmen während des Kurses sind nur nach vorheriger Absprache mit der Hebamme zulässig.

  2. Andere Teilnehmerinnen oder Begleitpersonen dürfen nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung aufgenommen werden.

3.4 Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen

  1. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Regelungen zum respektvollen Umgang, zur Vertraulichkeit oder zu Foto-, Video- und Tonaufnahmen kann die betreffende Person nach vorherigem Hinweis von der weiteren Teilnahme am Kurs ausgeschlossen werden.

  2. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen, insbesondere bei einer erheblichen Verletzung der Privatsphäre anderer Kursteilnehmender, kann ein Ausschluss auch unmittelbar erfolgen.

  3. Soweit der Ausschluss eine privat gebuchte Leistung betrifft, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Beitrags für die aufgrund des Ausschlusses nicht mehr wahrgenommenen Kursanteile, soweit dem keine gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.

3.5 Umgang mit Räumlichkeiten und Ausstattung

Die Teilnehmenden werden gebeten, mit den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenständen und Materialien sorgfältig umzugehen. Für von einer teilnehmenden Person schuldhaft verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

4. Organisation und Kommunikation

4.1 Pünktlichkeit und Fehlzeiten

  1. Die Teilnehmerinnen und Begleitpersonen werden gebeten, pünktlich zu den Kursterminen zu erscheinen und organisatorische Hinweise zum jeweiligen Kurs zu beachten.

  2. Vorhersehbare Verspätungen sind kein Problem, sollten aber möglichst frühzeitig mitgeteilt werden.

4.2 Erreichbarkeit

  1. Organisatorische Informationen und kurzfristige Änderungen zu den Kursterminen werden über die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt.

  2. Änderungen der E-Mail-Adresse sollten daher möglichst frühzeitig mitgeteilt werden, damit eine zuverlässige Erreichbarkeit gewährleistet bleibt.

  3. Die Kommunikation per E-Mail beschränkt sich auf organisatorische Informationen zum Kurs. Gesundheitsbezogene oder andere besonders schützenswerte Angaben sollen nicht per unverschlüsselter E-Mail übermittelt werden.

Teil D - Vertragserklärungen

Das Absenden der Anmeldung stellt zunächst eine Anfrage für den gewünschten Kurs dar. Der Kursplatz ist erst nach einer persönlichen Anmeldebestätigung durch die Hebamme verbindlich reserviert.

Erst mit einer Anmeldebestätigung durch Hebamme Lea Lampel kommt die Kursvereinbarung zustande.

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