Sollte die ursprünglich angemeldete Begleitperson verhindert sein, kann nach vorheriger Mitteilung eine andere vertraute Person an ihrer Stelle teilnehmen.
Die ursprünglich angemeldete Begleitperson bleibt in diesem Fall Vertragspartnerin und Rechnungsempfängerin. Eine etwaige Kostenerstattung zwischen der ursprünglich angemeldeten und der ersatzweise teilnehmenden Begleitperson erfolgt untereinander.
Die Ersatzbegleitperson erkennt vor ihrer Teilnahme die für sie geltenden gemeinsamen Kursbedingungen, insbesondere die Regelungen zum respektvollen Umgang, zur Vertraulichkeit sowie zu Foto-, Video- und Tonaufnahmen, an.